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Andorra-FAQ: Aufenthaltsgenehmigung

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Aufenthaltsgenehmigung in der Steueroase Andorra

Fragen-Übersicht

Gibt es nach einer Wohnsitznahme in Andorra eine Anwesenheitspflicht?
Wird die Anwesenheit überprüft?
Wie lange ist die Aufenthaltsgenehmigung gültig?
Wer kann mir meine Anwesenheit in Andorra bescheinigen?
Setzt die Bewilligung einer Aufenthaltsgenehmigung den Erwerb einer Immobilie in Andorra voraus?

 

F: Gibt es nach einer Wohnsitznahme in Andorra eine Anwesenheitspflicht?

A: Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Andorra setzt einen Aufenthalt von 183 Tagen im Jahr in Andorra voraus.

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F: Wird die Anwesenheit überprüft?

A: Ja, zumindest im Jahr der Antragstellung oder nach der Beantragung einer Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Zum Nachweis der Anwesenheit kann die Immigrationsbehörde die Vorlage der Telefon- und Stromrechnungen verlangen.

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F: Wie lange ist die Aufenthaltsgenehmigung gültig?

A: Eine Aufenthaltsgenehmigung ohne gleichzeitige Arbeitsgenehmigung (Residència passiva) wird zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt und wenn einer Verlängerung nichts entgegensteht wird diese auf Antrag jeweils für weitere drei Jahre bewilligt.

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F: Wer kann mir meine Anwesenheit in Andorra bescheinigen?

A: Hierzu eignen sich die Gemeindeverwaltungen, die die Möglichkeit haben, ein sogenanntes "Certificat de Residència" auszustellen. Dieses Dokument können Personen erhalten, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Wohnsitz angemeldet haben. Dieses Zertifikat belegt, seit wann genau der Resident sein Domizil in der Gebietskörperschaft hat.
Eine zuvor erfolgte Einschreibung in das Melderegister der Gemeinde und die regelmässige Entrichtung der Gemeindesteuer vorausgesetzt, sollte es keine Hinderungsgründe für den Erhalt des "Certificat de Residència" geben.
Wurde die Gemeindesteuer nicht entrichtet oder ist der Antragsteller mit der Zahlung im Rückstand, wird die Gemeindeverwaltung die Ausfertigung eines derartigen Zertifikats verweigern.

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F: Setzt die Bewilligung einer Aufenthaltsgenehmigung den Erwerb einer Immobilie in Andorra voraus?

A: Der Erwerb einer Immobilie in Andorra ist keine zwingende Voraussetzung zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung. Es ist lediglich der Nachweis eines bewohnbaren Domizils erforderlich, welches jedoch auch angemietet sein kann.

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F: Meine Frage ist hier nicht beantwortet. Wohin kann ich meine Frage senden?

A: Zum Auffinden der zu Ihrer Frage passenden Abteilung besuchen Sie bitte unsere Feedback Seite oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

 

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008