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Andorra-FAQ: Sonstige Themen

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Steuerparadies Andorra

Fragen-Übersicht

Ich bin Sportler und möchte bei den Olympischen Spielen für Andorra starten. Muss ich hierzu die Staatsbürgerschaft von Andorra haben?
Gibt es in Andorra ein Amt für Numismatik?
Wo kann ich andorranische Gedenkmünzen beziehen?
Kann man in Andorra mehrwertsteuerfrei Platin kaufen?
Gibt es bei der Ausfuhr von Waren für Reisende ein Limit, das man beachten müßte?
Meine Frage ist hier nicht beantwortet. Wohin kann ich meine Frage senden?

 

F: Ich bin Sportler und möchte bei den Olympischen Spielen für Andorra starten. Muss ich hierzu die Staatsbürgerschaft von Andorra haben?

A: In Übereinstimmung mit den internationalen Richtlinien können nur solche Personen an den Olympischen Spielen für das Fürstentum Andorra teilnehmen, die die andorranische Staatsbürgerschaft besitzen. Der Erwerb der Nationalität ist hier gesetzlich geregelt und erfolgt durch Geburt in Andorra, Eheschließung mit einer Andorranerin bzw. einem Andorraner oder durch Einbürgerung. Die Einbürgerung setzt voraus, dass der Antragstellung ein ununterbrochener Aufenthalt seit 25 Jahren im Fürstentum Andorra vorausgegangen ist.
Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, und bereits früher an Internationalen Wettkämpfen für ein anderes Land teilgenommen haben, wird ferner eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Olympischen Komitees des anderen Landes benötigt.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Olympischen Spielen der Kleinstaaten sind nicht ganz so streng. Hierzu ist lediglich eine genehmigte Mindestaufenthaltsdauer von 3 Monaten erforderlich.

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F: Gibt es in Andorra ein Amt für Numismatik?

A: Bisher existiert weder ein Amt für Numismatik noch gibt es eine eigene Prägeanstalt im Fürstentum Andorra.

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F: Wo kann ich andorranische Gedenkmünzen beziehen?

A: Die Gedenkmünzen des bischöflichen Kofürsten von Andorra sind über den Münzhandel oder direkt von der ständigen Vertretung des bischöflichen Kofürsten in Andorra "Representació del Copríncep Episcopal" zu erhalten.

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F: Kann man in Andorra mehrwertsteuerfrei Platin kaufen?

A: Es existiert zwar bisher keine Mehrwertsteuer, jedoch wird bei der Einfuhr von Waren nach Andorra eine Steuer erhoben. Diese beträgt derzeit bei Edelmetallen und Diamanten unverarbeitet 4 Prozent und verarbeitet 7 Prozent und wird vom Verkäufer beim Verkaufspreis berücksichtigt. Die jeweils aktuellen Tarife erfragen sie bitte direkt bei der andorranischen Zollverwaltung.

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F: Gibt es bei der Ausfuhr von Waren für Reisende ein Limit, das man beachten müßte?

A: Die Ausfuhr von Waren aus dem Fürstentum unterliegt keinen mengen- oder wertmäßigen Beschränkungen, wohl aber die Einfuhr von Waren in die Europäische Union. Für die Befreiung von den Zöllen, Umsatz- und Sonderverbrauchssteuern empfiehlt es sich, die Zollfreigrenzen für Waren, die Reisende im persönlichen Gepäck aus dem Fürstentum Andorra in die Europäische Union mitführen dürfen zu beachten.
Pro Person, die älter als 17 Jahre ist, dürfen industriell gefertigte Produkte bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 525 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden.

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F: Meine Frage ist hier nicht beantwortet. Wohin kann ich meine Frage senden?

A: Zum Auffinden der zu Ihrer Frage passenden Abteilung besuchen Sie bitte unsere Feedback Seite oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

 

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Version: 10.1, letzte Bearbeitung: 18. Juni 2010