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Andorra-FAQ: Kraftfahrzeugzulassung und Führerschein

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Kraftfahrzeugzulassung und Führerscheinanerkennung in Andorra

Fragen-Übersicht

Kann ich mein KFZ in Andorra zulassen, ohne dass ich persönlich und mein Auto direkt in Andorra vorgeführt werden muß?
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um einen Pkw in Andorra zuzulassen?
Wie hoch ist die Einfuhrabgabe für Kraftfahrzeuge in Andorra ?
Wonach wird die Einfuhrabgabe berechnet?
Können KFZs auch auf eine ausländische Firma zugelassen werden?
Welches Datum gilt für die Zulassungsbeschränkung: ".. nicht älter als 3 Jahre" und wie wird es berechnet?
Vor kurzem habe ich meine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Andorra erhalten. Muss ich meinen ausländischen Führerschein in einen andorranischen umschreiben lassen?

 

F: Kann ich mein KFZ in Andorra zulassen, ohne dass ich persönlich und mein Auto direkt in Andorra vorgeführt werden muß?

A: Auch wenn Sie nicht persönlich bei einer Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Andorra anwesend sein müssen, ist eine Vorführung des Fahrzeugs unumgänglich.

 

F: Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um einen Pkw in Andorra zuzulassen?

A: Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Andorra durch natürliche Personen setzt voraus, dass diese Person mindestens 6 Monate vor der Fahrzeugeinschreibung in einer der 7 andorranischen Gemeinden den Wohnsitz genommen hat, was die vorherige Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung voraussetzt.
Andorranische Gesellschaften können nur dann ein Fahrzeug einschreiben lassen, wenn die Unternehmung eine Betriebsstätte im Inland unterhält. Die Errichtung einer Gesellschaft in Andorra mit dem alleinigen Ziel, ein Kraftfahrzeug im Fürstentum zu registrieren, ist nicht rentabel, wenngleich dies nicht unmöglich ist.

 

F: Wie hoch ist die Einfuhrabgabe für Kraftfahrzeuge in Andorra ?

A: Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen in das Fürstentum Andorra wird eine Steuer 'Impost de Mercaderies Indirecte' (IMI) in Höhe von 7% vom Wert des Fahrzeugs erhoben.

 

F: Wonach wird die Einfuhrabgabe berechnet?

A: Im Normalfall erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des im Kaufvertrag bzw. der Rechnung ausgewiesenen Betrages, soweit dieser als realistisch angesehen wird.
Falls der dort ausgewiesene Wert unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands des Fahrzeugs als wirklichkeitsfern angesehen wird, wird der Wert anhand einer Vergleichstabelle durch Schätzung vom andorranischen Wirtschaftsministerium festgelegt.

 

F: Können KFZs auch auf eine ausländische Firma zugelassen werden?

A: Die ordentliche Zulassung von Kraftfahrzeugen in Andorra kann nur auf natürliche oder juristische Personen mit (Wohn)-Sitz in Andorra erfolgen.
Eine Matrícula Temporal ist zunächst für Ausländer ohne Wohnsitz in Andorra vorgesehen. Theoretisch könnte dies auch ausländische Firmen umfassen. Da dieser Sachverhalt nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt ist, eröffnet dies der Verwaltung einen nicht unerheblichen Entscheidungsspielraum bei der Interpretierung.
Ausserdem wären bei Firmen erheblich mehr Dokumente vorzulegen, die alle auch in die katalanische Sprache übersetzt werden müssten.

 

F: Welches Datum gilt für die Zulassungsbeschränkung: ".. nicht älter als 3 Jahre" und wie wird es berechnet?

A: Der Tag der Erstzulassung ist maßgebend für die Berechnung des Alters des Fahrzeugs. Es empfiehlt sich aufgrund immer möglicher Verzögerungen (z. B. Erfüllung der Konformität mit den Verkehrssicherheitsnormen) Fahrzeuge nicht erst am vorletzten Tag des Ablaufs der Frist zur Einfuhr und Anmeldung in Andorra vorzuführen.

 

F: Vor kurzem habe ich meine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Andorra erhalten. Muss ich meinen ausländischen Führerschein in einen andorranischen umschreiben lassen?

A: Ja, Sie sind sogar dazu verpflichtet innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis beim Departament d'Indústria des Wirtschaftsministeriums einzureichen, woraufhin Ihnen ein andorranischer Führerschein ausgestellt wird.
Falls diese Frist versäumt wird und der Antrag später als 1 Jahr nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt wird, muss eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung absolviert werden.

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F: Meine Frage ist hier nicht beantwortet. Wohin kann ich meine Frage senden?

A: Zum Auffinden der zu Ihrer Frage passenden Abteilung besuchen Sie bitte unsere Feedback Seite oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

 

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018