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Immigrationsgesetz: Scheingefecht im Parlament

Die Partit Socialdemòcrata - PS ist der Ansicht, dass verschiedene Artikel des Entwurfs des neuen Immigrationsgesetzes Anzeichen von Verfassungswidrigkeit aufweisen. Hierzu zählt z.B. die Bevorzugung bestimmter Staatsangehörigkeiten bei der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen (Artikel 39 und 40) oder die Nichtbegründung von Ablehnungen der Genehmigungen (Artikel 80). [2]
Die Sozialdemokratische Partei hat insgesamt 107 Abänderungsanträge zu den insgesamt 139 Artikeln vorgelegt. Parallel dazu wurde beantragt, den gesamten Gesetzestext abzulehnen. [1]
Die Partei fordert, dass das Ausweisungsverbot nicht nur für Minderjährige gelten soll, sondern auch für in Andorra geborene Ausländer, selbst wenn diese die andorranische Staatsangehörigkeit nicht beantragt haben, und ebenso für die Ausländer, die seit 15 Jahren ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Andorra haben.
Ebenfalls müssen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit die im Gesetzesentwurf festgelegten Zeitspannen konkretisiert werden, denn nur so wird das Risiko der Willkür reduziert.
Nach Ansicht der PS soll das Parlament über die Höhe der Einwanderungsquoten beschliessen, und nicht, wie im neuen Gesetzesentwurf vorgesehen, die Regierung. Ferner soll das Parlament ein Kontingent von 7.000 neuen Einwanderungsgenehmigungen beschliessen.

Die Opposition beschuldigt die Regierungspartei durch die Vorlage eines verfassungswidrigen Gesetzesentwurfes die Verabschiedung des neuen Gesetzes wieder weiter zu verzögern. Ferner wurde bemängelt, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung erst 90 Tage nach der Publikation im BOPA und nicht wie sonst üblich nach 30 Tagen in Kraft treten soll. [2]
Die zweite Oppositionspartei im Parlament, die Partit Demòcrata - PD, unterstützt jedoch den Entwurf der Regierungspartei. [1]

Dem eingeweihten Beobachter fällt auf, dass in der Sache dabei nach bewährtem Ritual verfahren wird, mit dem Effekt, dass alles so bleibt, wie es ist. Weder Regierung noch Opposition kann Untätigkeit vorgeworfen werden. Dennoch ist diese Vorgehensweise bewährt und führt letztlich dazu, dass der Status quo beibehalten werden kann.
Dass die zwischenzeitlich angestauten 7.200 Mitbürger der 'vierten Klasse' damit weiterhin der Willkür ausgesetzt sind, stört dabei anscheinend nur wenig. Die Forderung der Opposition nach 7.000 zusätzlichen Genehmigungen wirkt dabei außerordentlich beruhigend auf die Betroffenen.
Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung wird in der Praxis derzeit relativ 'problemlos' stattgebeben durch die Bewilligung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung. Pikant ist allerdings, dass die erteilten provisorischen Aufenthaltsgenehmigungen von den Gebietskörperschaften nur bedingt anerkannt werden und nicht zur Einschreibung in die bei den Gemeinden geführten Melderegister berechtigen, also auch nicht für den in der provisorischen Genehmigung von der Ausländerbehörde genehmigten Aufenthaltszeitraum.
Die Karenzzeit zur Erlangung der wirtschaftlichen Rechte beginnt aber erst mit dem Tag der Einschreibung in das kommunale Melderegister zu laufen und nicht wie vielfach irrtümlich angenommen ab dem Tag der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung durch die Immigrationsbehörde.

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Nachrichten 2001: Neues Immigrationsgesetz ist verfassungswidrig
Nachrichten 2000: Entwurf des neuen Immigrationsgesetzes
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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018