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Archiv: Andorra Nachrichten 2001

10.02.01 Neues Immigrationsgesetz ist verfassungswidrig

Die Kofürsten hatten das Verfassungsgericht angerufen, da diese Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des neuen Immigrationsgesetzes hatten. Jetzt hat das Verfassungsgericht 5 Artikel und die zweite Übergangsbestimmung für nicht verfassungskonform erklärt.

Der erste beanstandete Artikel (6.1) ermöglichte der Regierung über die Voraussetzungen zur Immigration zu entscheiden, womit das Immigrationsgesetz und ebenso die Legislative unterlaufen würde.

Die Artikel 26, 27, 28 und 30 wurden abgelehnt, da diese einen Unterschied zwischen den zeitlich befristeten und den längerfristigen Residenten vorsahen. Der Artikel 22 der andorranischen Verfassung garantiert jedoch allen legal in Andorra Residierenden die gleichen Rechte.

Die Regierung bedauerte, dass sich die Regulierung der rechtlichen Situation der mittlerweile ca. 4.500 "illegalen" Residenten nun weiter verzögern wird, da die Verabschiedung eines überarbeiteten Immigrationsgesetzes mindenstens ein Jahr beanspruchen wird.

________________________

Vgl. Rodríguez, J.: El TC declara que són inconstitucionals diversos articles de la Llei d'immigració, in: Diari d'Andorra - Dd'A, 2001, Nr. 3231, vom 10. Februar, S. 3

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008