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Archiv: Andorra Nachrichten 2002

15.05.02 Parlament verabschiedet neues Immigrationsgesetz

Das andorranische Parlament hat gestern das neue Immigrationsgesetz verabschiedet. Lediglich die PS (Sozialdemokratische Partei) stimmte gegen das Gesetz.

Das Immigrationsgesetz wird erst drei Monate nach seiner Veröffentlichung im BOPA in Kraft treten. Diese ungewöhnlich lange Zeitspanne wird dadurch begründet, dass die Regierung diese Zeit benötigt, um die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, damit das Gesetz in der Praxis auch angewendet werden kann.

Der andorranische Innenminister, Jordi Visent, hob hervor, dass das neue Gesetz "bestimmt verbesserungsfähig ist und dass es nicht alle Fälle, die es geben könnte, umfassen kann".

Der Abgeordnete der Partit Socialdemòcrata (PS) Francesc Rodríguez rechtfertigte die Ablehnung des Gesetzes durch seine Partei: "obwohl viele unserer Abänderungsanträge berücksichtigt wurden, ist der neue Text weit von dem Einwanderungs-Modell entfernt, das wir verteidigen", jedoch wurden "die Zweifel an der Verfassungswidrigkeit alle entkräftet".

Der liberale Parlamentarier Càndid Naudi verteidigte die Befugnis der Regierung, die Quoten festzusetzen, da dies in anderen europäischen Ländern auch so gehandhabt wird. Ausserdem könne so schneller auf konjunkturelle Entwicklungen reagiert werden.

Der Innenminister wies darauf hin, dass man bei der Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zuerst den Staatsangehörigen aus den beiden Nachbarländern den Vorzug geben wird. Dann kommen die Bürger aus den Ländern der Europäischen Union und danach diejenigen, welche aus Ländern stammen, mit denen das Fürstentum internationale Abkommen unterzeichnet hat, an letzter Stelle stehen die Einwanderer aus Drittstaaten.

Das neue Immigrationsgesetz wird die prekäre Situation derjenigen Immigranten beseitigen, die als einzigen Beleg für ihre Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung den sogenannten "rebut rosa" haben, denn aufgrund des neuen Gesetzes werden diese mit den Inhabern einer regulären Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung gleichgestellt und gleichzeitig wird das Ankunftsdatum, das im ersten "rebut rosa" eingetragen war, beibehalten.

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Vgl. S., M. / C.,J.: La Llei d’immigració entrarà en vigor tres mesos després de la publicació al BOPA [CA], in: Diari d'Andorra - Dd'A, 2002, Nr. 3682, vom 15. Mai, S. 3

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008