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 . . . "Steuer = Ein erlaubter Fall von Raub." - Thomas von Aquin

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Verhandlungen zur Zinsbesteuerung abgeschlossen

Die andorranische Regierung hat die Verhandlungen mit der Europäischen Union über die Zinsbesteuerung abgeschlossen. EU-Bürger, die über keinen Wohnsitz in Andorra verfügen, werden ab 2005 mit einer Abgabe auf in Andorra erzielte Zinseinkünfte belastet. Die Steuer wird nur auf Zinseinkünfte erhoben, Einkünfte aus Aktien oder Fonds sollen steuerfrei bleiben.

Die Vereinbarung zwischen Andorra und der EU lehnt sich an das schweizerische Modell an. Dank der Verhandlungsstärke der Schweiz konnte auch Andorra ein einigermaßen akzeptables Ergebnis erzielen, denn Andorra darf sein Bankgeheimnis weiterhin als unangetastet betrachten.

So wird es künftig einen Informationsaustausch nur geben, wenn ein andorranischer Richter diesem zustimmt und dies auch nur, falls es sich um eine Hinterziehung der Zinssteuer handelt. Das bedeutet, dass in anderen Fällen von Steuerhinterziehung kein Informationsaustausch stattfindet.

Der andorranische Staat wird 25 % der neuen Steuer erhalten, die verbleibenden 75 % werden an die Länder ausgezahlt, in denen die Steuerpflichtigen ihren Wohnsitz haben. Dabei werden niemals die Namen der einzelnen Steuerpflichtigen bekannt gegeben oder Kontrollmitteilungen versandt. Insgesamt wird ein Steuersatz von 15 % zwischen 2005 und 2007 erhoben. Von 2008 bis 2010 steigt der Satz bis auf 20 % und ab 2011 wird er 35 % betragen.

Das andorranische Parlament wird der Vereinbarung mit der EU voraussichtlich Ende diesen Jahres zustimmen. Nach Planung der EU soll die neue Steuer ab 1. Januar 2005 erhoben werden. Da die Einführung aber simultan in allen beteiligten Ländern erfolgen soll und die Verhandlungen noch nicht mit allen abgeschlossen sind, wird sich die effektive Einführung sicher noch verschieben.

Auch die andorranische Finanzministerin sieht noch technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung, da die andorranischen Banken die Abwicklung in der Praxis übernehmen müssen. Die Regierung wird den Vollzug des Zinssteuereinzugs lediglich durch Wirtschaftsprüfer kontrollieren lassen. Über die Höhe der zu erwartenden Steuermehreinnahmen tappt die Finanzministerin im dunkeln, denn der andorranischen Regierung sind weder die Inhaber der Bankkonten in Andorra noch die Art und Weise, wie das Kapital investiert ist, bekannt.

Im andorranischen Strafgesetzbuch wird erstmals eine Steuerhinterziehung als Delikt aufgenommen, nämlich das der Zinssteuerhinterziehung.

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018