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Andorra Nachrichten 2003

01.07.03 Spanier und Franzosen erhalten Privilegien

Am 1. Juli 2003 trat das trilaterale Abkommen zwischen dem Fürstentum Andorra, dem Königreich Spanien und der Französischen Republik bezüglich der Freizügigkeit im Personenverkehr, dem Aufenthalt und der Niederlassung ihrer Staatsbürger in Kraft.

Aufgrund dieses Abkommens erhalten Spanier und Franzosen, die ab dem 1. Juli 2003 einen ununterbrochenen legalen Aufenthalt in Andorra während 10 oder mehr Jahren nachweisen können, die wirtschaftlichen Rechte um geschäftliche Aktivitäten in Andorra aufnehmen zu können.

Für sämtliche Residenten anderer Nationalitäten behält die bisherige Regelung weiterhin Gültigkeit, das heisst, diese müssen wie bisher mindestens 20 Jahre ununterbrochen in Andorra residiert haben, bevor sie sich in ihrem eigenen Namen in Andorra unternehmerisch betätigen dürfen.

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S. Abkommen "Conveni entre el Principat d’Andorra, el Regne d’Espanya i la República Francesa relatiu a l’entrada, la circulació, el sojorn i l’establiment dels seus nacionals" (BOPA 2001, Nr. 66, vom 18.07, S 1784)

S. Edikt "Edicte" (BOPA 2003, Nr. 48, vom 04.06, S.1611)

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RAVE Schutzpflichten aus den Grundfreiheiten - Datenbank mit aktuellen Veröffentlichungen zum Völker- und Europarecht (Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) von Prof. Dr. R. Alexander Lorz, LL.M. Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Heinrich-Heine-Universität HTML-Datei

Rassismusbekämpfung - Studien zu Grund- und Menschenrechten des Menschenrechtszentrums an der Universität Potsdam HTML-Datei

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