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Investitionschancen im Fürstentum Andorra

Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsunternehmen günstig

RECHT UND ZOLL / Von Hans H. Boldt, Andorra (BfAI)

Mit dem Abkommen über die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra, das zum 1.1.91 in Kraft getreten ist, werden die bisherigen einzelstaatlichen Vereinbarungen durch eine Gemeinschaftsregelung ersetzt. Die Übereinkunft sieht vorrangig die Errichtung einer Zollunion vor, die die Abschaffung der Zölle und Abgaben gleicher Wirkung sowie der mengenmässigen Beschränkungen im Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien beinhaltet (vgl. NfA Nr. 47 v. 7.3.91).

Das ermöglicht andorranischen Unternehmen die Erschliessung und Erweiterung der Absatzmärkte in der EWG. Nicht unter die Zollunion fallen landwirtschaftliche Erzeugnisse. Diese sind von den Eingangsabgaben bei ihrer Einfuhr in die Gemeinschaft befreit, ausgenommen verarbeiteter Tabak.

Jährlich besuchen über 12 Mio. (1988) Touristen Andorra. Deshalb wurde für die im persönlichen Gepäck von Reisenden mitgeführten Waren eine Sonderregelung hinsichtlich der Befreiung von Einfuhrzöllen, Umsatzsteuern und Verbrauchssteuern vereinbart. Das Nachfragepotential der 50.887 (1989) gemeldeten Einwohner ist dagegen gering. Gemessen an den 799 (1989) Kraftfahrzeugen pro 1.000 Einwohner ist Andorras Bevölkerung als konsumfreudig zu bezeichnen. Nach letzt verfügbaren Angaben wird das Pro-Kopf- Einkommen mit 15.403 US$ (1987) beziffert.

Andorra importierte 1989 insgesamt Waren im Wert von 105 Mrd Pesetas, davon rd. 90% aus der Gemeinschaft. Damit ist die EWG Andorras wichtigster Handelspartner. Das Abkommen soll die Mehrzahl der Schwierigkeiten beheben, die die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EWG und Andorra erschweren. Noch entwicklungsfähig sind die Handelsbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland. Westdeutsche Unternehmen exportierten 1989 Produkte im Wert von 7,35 Mrd. Pesetas nach Andorra.

Das Abkommen eröffnet in Andorra gefertigten Produkten den EG-Marktzutritt. Durch die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit lokalen Partnern (Joint Ventures) in Andorra können auch deutsche Unternehmen den Standort, insbesondere im Rahmen einer Unternehmensstrategie zur Erschliessung neuer Absatzmärkte, nutzen. Neben der Errichtung von kompletten Produktionsanlagen und Montagewerken wird auch mit der vermehrten Gründung von Handels-, Beschaffungs- und Serviceuntemehmen gerechnet.

Ausländische Direktinvestitionen sind auf eine Beteiligung von 33% beschränkt. Die Gesetzgebung sieht vor, dass ausländische Investitionen - gleich welcher Art - einer Genehmigung bedürfen. Andorras Einstellung gegenüber ausländischen Investitionen ist ambivalent. Einerseits soll ausländisches Kapital helfen, die nationale Wirtschaft zu modernisieren und zu einer Beschleunigung des Wirtschaftswachstums führen. Andererseits wird versucht, die Wirtschaft vor einer Überfremdung zu schützen. Die Transferierbarkeit von Gewinn und Kapital ist uneingeschränkt.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt in Andorra seit dem 1.1.91 für über 18jährige Arbeitnehmer 450 Pesetas (ca. 7,20 DM) pro Stunde bei 40 Arbeitsstunden pro Woche und jährlich 30 bezahlten Urlaubstagen. Die Zahlung eines 13. Monatsgehalts ist nicht üblich. Befristete Arbeitsverträge sind weit verbreitet. Für Arbeitgeber fallen Lohnnebenkosten von insgesamt 13% an. Aufgrund restriktiver Zulassungsbeschränkungen konnten sich Gewerkschaften bisher legal nicht organisieren.

Geeignete lokale Führungskräfte zu finden ist nicht einfach, ein Rückgriff auf ausländische Fach- und Führungskräfte daher meist unumgänglich. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sind durch Quoten begrenzt und müssen beantragt werden.

Unternehmen entrichten eine niedrige pauschalierte Steuer an die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Bevorzugte Besteuerungsmerkmale sind dabei die Branche, die Anzahl der Beschäftigten sowie die genutzte Fläche und Lage. Auch gibt es keine Mehrwert- oder Luxussteuer. Die Einführung direkter Steuern ist nicht geplant.

Schwierigkeiten bei der Beschaffung zuverlässiger und detaillierter Informationen können am ehesten durch Beratung gelöst werden. Bei Direktinvestitionen in Andorra ist die andere Mentalität, Sprache und ein sich unterscheidendes Wirtschafts- und Rechtssystem zu berücksichtigen. NfA 11.4.91

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Externe Links

URL: http://www.bfai.com

URL: http://www.vwd.de

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Zitiervorschlag

Boldt, Hans H.: Investitionschancen im Fürstentum Andorra - Rahmenbedingungen für Gemeinschaftsunternehmen günstig. Online in Internet: URL: http://www.andorra-intern.com/artikel/de910411.htm [Stand: *Abrufdatum*].

Dieser Beitrag entstand ursprünglich im Auftrag des Rechtsreferats der Bundesstelle für Aussenhandelsinformation (BfAI) in Köln und wurde erstmals veröffentlicht in: Nachrichten für Aussenhandel - NfA, hrsg. von BfAI - Bundesstelle für Aussenhandelsinformation, Köln und VWD - Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH, Eschborn, 54. Jahrgang, 1991, Nr. 70, 11. April, S. 7.

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008