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Steueroase Andorra:
Wege zur erfolgreichen Nutzung

Von Hans H. Boldt, Sant Julia de Lòria

Das zwischen Frankreich und Spanien gelegene Fürstentum Andorra ist in der Vergangenheit hauptsächlich wegen seiner günstigen fiskalischen Rahmenbedingungen aufgefallen, denn der Pyrenäen-Staat erhebt keine Steuern auf Einkommen und Kapitalertrag. Auch bleiben Nachlassvermögen unangetastet. Eine Körperschaftssteuer existiert nicht. Unternehmen entrichten nur eine pauschalierte Gewerbesteuer an die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte besteht. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand von Unternehmen erheblich. Kostenlose Hilfsdienste für den Staat entfallen weitgehend.

Zu den sekundär förderlichen Rahmenbedingungen zählen: Ein uneingeschränkter Kapitalverkehr, ein auf Tradition beruhendes Bankgeheimnis, eine geringere Regelungsdichte und eine unbedeutende Kriminalität.

Die Einwohnerstatistik zeigt, dass zunehmend mehr Ausländer die Vorteile einer Wohnsitznahme im Fürstentum entdeckt haben. Neben 8.627 Andorranern wohnten und arbeiteten dort Ende 1988 bereits 41.901 Ausländer, darunter auch 342 Deutsche. Diese sind überwiegend Klein- und mittelständische Unternehmer sowie Freiberufler, die als Kapitalrentner die Steuerfreiheit geniessen.

Weit grösser ist die Zahl derer, die Andorra zur Anlage von Kapital nutzen, nach Schätzung auch über 1.000 Deutsche. Investitionen in Immobilien stehen dabei im Vordergrund. Als besonders lohnend und sicher gelten Anlagen in Grund und Boden. Aufgrund der begrenzten Landressourcen des Mikrostaates tragen Anlagen in Grundbesitz zur Vermögenserhaltung und ganz erheblich zur Vermögensvermehrung bei.

Die Gründung von Kapitalgesellschaften zur Vermögensverwaltung bildet eine weitere Nutzungsart. Vermögensanlagegesellschaften profitieren vorrangig von der minimalen Abgabenbelastung und der erreichbaren Anonymität der wirtschaftlich begünstigten Investoren. Gegenstand dieser Gesellschaften ist der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von in- und ausländischen Beteiligungen, Wertpapieren, Patenten, Warenzeichen und Immobilien.

Eine insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen interessante Investitionsalternative ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens (Joint-Ventures) in Andorra. Dabei sollte nicht nur an die Erschliessung des lokalen Marktes mit jährlich ca. 10 Mio. Ski- und Einkaufstouristen gedacht werden, denn künftig wird ein Abkommen mit Brüssel den in Andorra gefertigten Produkten den EG-Marktzutritt eröffnen. Dadurch können sich andorranische Unternehmen unter Wahrung aller steuerlichen Vorteile und unter Ausnutzung der Kostenvorteile durch niedrigere Lohn-und Lohnnebenkosten auch die Absatzmärkte in der Europäischen Gemeinschaft erschliessen oder erweitern.

Neben der Errichtung von Produktionsstätten ist auch die Gründung von Handels-, Beschaffungs- und Serviceunternehmen möglich.

Zu beachten sind aber auch einige Hindernisse auf dem Weg nach Andorra. Nicht nur aufgrund einer anderen Mentalität und Sprache ist es für Neuankömmlinge schwer, sich im andorranischen Wirtschafts- und Rechtssystem zurechtzufinden.

Schwierigkeiten bereitet Fremden immer wieder die Beschaffung zuverlässiger und detaillierter Informationen zur Beantwortung der in Zusammenhang mit Direktinvestitionen in Andorra entstehenden komplexen ökonomischen und rechtlichen Fragen. Die anderen Orts gesammelten Erfahrungen sind nur begrenzt übertragbar und verleiten dazu, von falschen Voraussetzungen auszugehen.

Die zu respektierenden Vorschriften bei Organisation und Gestaltung von Verträgen von Investitionsprojekten zur Sicherung der wirtschaftlichen Interessen sind oft so kompliziert, dass sie ohne externe Beratung nicht mehr optimal gelöst werden können. Für den ausländischen Investor stellt sich die Frage, wie die auftretenden Probleme mit zeitlich und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand gelöst werden können.

Dabei ist ein qualitativ hochstehender, auf persönlichem Kontakt basierender Wissens- und Know-how-Transfer der kürzeste Weg zum Erfolg. Hier steht der seit 1973 im Fürstentum Andorra ansässige deutsche Wirtschaftsberater Hans H. Boldt Investoren individuell beratend zur Seite. Seine Leistungen umfassen nicht nur die gezielte Informationsübermittlung über die örtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Zurverfügungstellung von Know-how bei der Vorbereitung und Planung von Direktinvestitionen, Hilfe bei einer Entscheidungsfindung und Unterstützung bei der Projektrealisierung. Durch seine unabhängige Sicht auf der Basis theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen bei der Nutzung des Wirtschaftsgebietes Andorra unterstützt er Investoren. Bei einem sorgfältig geplanten und systematisch vorbereiteten Engagement werden Risiken überschaubar und Chancen besser genutzt.

Ein Vertrauensverhältnis zwischen Wirtschaftsberater und Auftraggeber sollte frühzeitig aufgebaut werden. Erfahrene Investoren ziehen Wirtschaftsberater bereits zu Beginn der Planungsphase hinzu. Alle an einer Nutzung Andorras Interessierten können sich an die Beratungsstelle des BVD, Hans H. Boldt, Auvinyà, AND-Sant Julia de Lòria, Fürstentum Andorra, wenden.

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Externe Links

URL: http://www.bvd-cedi.de

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Zitiervorschlag

Boldt, Hans H.: Steueroase Andorra - Wege zur erfolgreichen Nutzung. Online in Internet: URL: http://www.andorra-intern.com/artikel/de910401.htm [Stand: *Abrufdatum*].

Dieser Beitrag entstand ursprünglich im Auftrag des Europaverbands der Selbständigen BVD/CEDI in Bexbach, Bonn, Berlin und wurde erstmals veröffentlicht in: Gewerbe Report - Zeitschrift für die Selbständigen, hrsg. von Karl Kunrath, Bexbach, 27. Jahrgang, 1991, H. Nr. 4, April, S. 11.

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008