CEDI - Auskunfts- und Beratungsstelle Europaverband der Selbständigen in Andorra Checkliste: Treuhandverträge 'wasserdicht machen' - Abschluss eines Treuhandvertrages

 . . . "Die Vorsicht hält den ehrlichen Mann immer schadlos." - Gotthold Ephraim Lessing

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Checkliste: Treuhandverträge 'wasserdicht machen'

Abschluss eines Treuhandvertrages

Der Treuhandvertrag ist ein Regelungswerk der Rechte und Pflichten zwischen Treuhänder[1] und Treugeber[2] mit präventivem Charakter. Dieser sollte stets schriftlich abgefasst sein und in einer Sprache vorliegen, derer der Treugeber mächtig ist. Man sollte niemals Verträge unterzeichnen, die man nicht in allen Teilen versteht. Wenn ein ausländischer Investor zur Wahrung der Anonymität seiner Person einen Treuhandvertrag abschliessen möchte, sollte dieser Vertrag zur Vermeidung möglicher späterer Streitigkeiten zumindest die folgenden Bestandteile umfassen:

- Aufgaben und Pflichten des Treuhänders

- Rechte des Treuhänders

- Vertraulichkeit

- Rechte des Treugebers

- Pflichten des Treugebers

- Vergütung
Die Honararfragen sollten immer vorher geklärt sein. Nicht nur die Höhe des Honarars, sondern ebenso Kriterien zur Anpassung des Honarars an sich verändernde Verhältnisse, damit diese nicht unerwartet ins Unermessliche wachsen können.

- Vertragsanpassung

- Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

- Erbfolge

- Haftung des Treuhänders

- Anwendbares Recht

- Gerichtsstand

- Schiedsgerichtsvereinbarung
Diese sollte in jedem Fall vereinbart werden, wobei das Schiedsgericht zu benennen, die anzuwendende Schiedsgerichtsordnung festzulegen sowie die Anforderungen an die Richter zu definieren sind, z.B. Ausschluss von Personen, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens haben könnten und die die gleiche Nationalität besitzen wie einer der Verfahrensbeteiligten.

Wenn ein vorgelegter Vertrag keine klare textliche Strukturierung erkennen lässt, kann man ziemlich sicher sein, dass die Dienstleistungen genauso unorganisiert erbracht werden.

Sollte ein Treuhandvertrag nicht mindestens die vorstehenden Punkte umfassen, sollte man im Zweifelsfall besser Abstand von einer Unterzeichnung nehmen.

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Version: 10.2, letzte Bearbeitung: 30. Januar 2018