CEDI - Auskunfts- und Beratungsstelle Europaverband der Selbständigen in Andorra Checkliste: Arbeitsgenehmigung in Andorra - Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

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Checkliste: Aufenthaltsgenehmigung in Andorra

Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsaufnahme "Residència Passiva"

Diese Checkliste führt die zur Zeit bei der Antragstellung auf Aufenthaltsgenehmigung ohne Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Andorra benötigten Dokumente auf und gibt Hinweise auf die im Antrag zu beantwortenden Fragen.



Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss volljährig sein. (s. Art. 7.1.a)

Nachweis eines bewohnbaren Domizils in Andorra. Dieses kann eine angemietete oder erworbene Immobilie sein. (s. Art. 7.1.d)

Kranken-, Invaliditäts- und Rentenversicherung, welche sich auf Andorra erstrecken und auch für evtl. Familienmitglieder gültig sein muss. (s. Art. 7.1.c)

Mittel zur zinslosen Hinterlegung beim 'INAF' eines Betrages in Höhe von 24.040 Euro für den Antragsteller und weitere 6.010 Euro für jedes den Antragsteller begleitendes Familienmitglied, für das ebenfalls die Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird und im Haushalt des Antragstellers wohnt. (s. Art. 8.1) [1]

Ausreichendes Einkommen, z.B. aus Kapitalerträgen oder Renten. (s. Art. 7.1.b)

Keine vorsätzlich begangenen Straftaten. (s. Art. 7.1.e)
 

Erforderliche Dokumente: [2]

- Polizeiliche Führungszeugnisse, zum Nachweis darüber, dass keine Straftaten vorsätzlich begangen wurden:
(am Tag der Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
a) aus dem Land der Abstammung (Geburtsland) sowie
b) aus den Ländern, in denen der Antragsteller vor seiner Übersiedlung nach Andorra gewohnt hat; dies gilt auch für alle Familienmitglieder (s. Art. 6 Ausf.-Best.)

- Original und Fotokopie des gültigen Reisepasses / Personalausweises

- Geburtsurkunde

- Nachweis über den Zivil- und Familienstand
(z.B. Heiratsurkunde)

- 3 aktuelle Passbilder (Fotos im Format von ca. 3,5 x 4,0 cm)

Nachweis über eine Kranken-, Invaliditäts- und Rentenversicherung, deren Gültigkeit sich auch auf Andorra erstreckt und die evtl. Familienmitglieder mit einschließt (s. Art. 4 Ausf.-Best.)

Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt (Einkommen/Rente muss mindestens 300 % des jeweils gültigen Mindestlohns erreichen, z. Zt. ca. 2.205 Euro/Monat plus ca. 735 Euro/Monat pro Familienmitglied (100 % des Mindestlohns), das im Haushalt des Antragstellers wohnt). (s. Art. 3 Ausf.-Best.)

Nachweis eines bewohnbaren Domizils (Miet- oder Kaufvertrag) (s. Art. 5 Ausf.-Best.)

Die Kaution von 24.040 Euro plus 6.010 Euro pro Familienmitglied, das im Haushalt des Antragstellers wohnt, ist erst nach der Einreichung des Antrags und darauffolgender Aufforderung durch das Immigrationsbehörde beim 'INAF' einzuzahlen. (s. Art. 8 Ausf.-Best.)
 

Das Antragsformular: [3]

Um das Antragsformular für die "Residència Passiva" ausfüllen zu können, werden die folgenden Angaben benötigt:

1. Angaben zum Antragsteller:

Nachname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Vorname des Vaters
Vorname der Mutter
Zivilstand
Staatsangehörigkeit
Vor- und Nachname des Ehepartners
Art des Identitätsdokuments (Reisepass oder Personalausweis)
Reisepass- oder Personalausweis-Nummer
Datum der Ausstellung des Reisepasses/Personalausweises
Ort der Ausstellung des Reisepasses/Personalausweises
Derzeitige Adresse [in Andorra] (Strasse, Ortschaft)
Datum des Einzugs dort
Datum der Ankunft in Andorra
Beruf
Beschäftigt als
bei dem Unternehmen (Name)


2. Angaben zu den vorherigen letzten Wohnsitzen:

Von - bis, vollständige Anschrift
[Das Formular bietet Platz für 6 verschiedene Adressen]


3. Angaben zur beruflichen Tätigkeit / Beschäftigung während der letzten 5 Jahre:

Von - bis, beschäftigt als, Name und Sitz des Unternehmens


4. Angaben zu den Familienangehörigen, die mit dem Antragsteller im gleichen Haushalt wohnen:

Verwandtschaftsverhältnis, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, falls bereits in Andorra ansässig Typ und Nummer der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung


5. Begründung für die Errichtung des Wohnsitzes in Andorra

Hier sollte dem Antragsteller das Richtige einfallen, z.B. Wohnsitznahme wegen des angenehmen Klimas.
 

Ferner ist folgendes zu beachten:

Vorteilhaft ist, wenn der Antragsteller bei der Antragseinreichung bei der Einwanderungsbehörde und bei späteren Rückfragen von einem kompetenten Andorraner begleitet wird, der dort eine Fürsprache für den Immigranten leistet.

Wichtig: Nachdem der Antrag bei der Immigrationsbehörde eingereicht wurde, muss der Antragsteller und ggf. seine Familie im darauf folgenden Monat jederzeit in Andorra erreichbar sein, notfalls muss sichergestellt sein, dass kurzfristig angereist werden kann, denn die Immigranten in spe werden zu einer amtsärztlichen Untersuchung einberufen, für welche Gebühren in Höhe von 171,20 Euro erhoben werden. Meldepflichtige ansteckende Krankheiten, schwere psychische Störungen, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit können zur Ablehnung des Antrags führen. (s. Art. 7 Ausf.-Best.)

Nach Erhalt der Residència passiva muss sich der neue Resident und seine Familie binnen drei Monaten in das Einwohnermelderegister seiner Wohnsitzgemeinde einschreiben lassen. Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, verfällt die Aufenthaltsgenehmigung wieder. (s. Art. 10.2 Ausf.-Best.)

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1 Zu den Familienmitgliedern im Sinne des Gesetzes zählen nur der Ehegatte, die Kinder oder die Eltern, wenn diese über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen und im Haushalt des Antragstellers wohnen.

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2 Sämtliche Dokumente, die nicht in der katalanischen Sprache vorliegen, müssen in diese von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

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3 Es muss jeweils ein Antragsformular für den Antragsteller als auch jeweils eines für jedes Familienmitglied, das im Haushalt des Antragstellers wohnt, ausgefüllt und eingereicht werden.

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Rechtsgrundlagen

Gesetz: Llei qualificada de modificació de la Llei qualificada de Residències passives, vom Consell General vom 28.11.1996, in Kraft getreten am 27.12.1996 [BOPA 1996, Jg. 8, Nr. 83, S. 1807]

Ausführungsbestimmungen: Reglament de desenvolupament de la Llei qualificada de Residències passives, vom Govern vom 30.04.1997, in Kraft getreten am 22.05.1997 [BOPA 1997, Jg. 9, Nr. 32, S. 879]

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Zitiervorschlag

Boldt, H.: Checkliste: Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitsaufnahme in Andorra - Residència Passiva, Online in Internet: URL: http://www.andorra-intern.com/check/de_residencia.htm [Stand: *Abrufdatum*].

 

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 11. Juli 2009