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Archiv: Andorra Nachrichten 2002

05.04.02 Meldepflicht für Bareinkäufe über 15.000 Euro

Nach Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zum 'Geldwäschegesetz' [1] Mitte April 2002 sind Händler von hochpreisigen Produkten, Buchprüfer, Immobilienmakler, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften sowie Notare und Anwälte verpflichtet, der Abteilung zur Prävention von Geldwäsche "Unitat de Prevenció del Blanqueig" (UPB) Geld- oder Werttransaktionen, die zur Geldwäsche benutzt werden könnten, mitzuteilen.

Beispielsweise müssen Rechtsanwälte Aktivitäten wie Käufe bzw. Verkäufe von Immobilien oder Handelsgesellschaften, die Eröffnung oder Verwaltung von Sparkonten, Stammkapitaleinzahlungen, Firmengründungen, Treuhandverhältnisse und ähnliche Dienste, an die UPB melden, wenn diese geldwäscheverdächtig sind.

Händler von hochwertigen Produkten, wie Edelsteinen und -metallen, müssen sämtliche Verkäufe melden, wenn diese in bar erfolgen und 15.000 Euro oder deren Äquivalent in einer anderen Währung überschreiten. [2]

Die andorranischen Juweliere befürchten nun erhebliche Umsatzeinbußen, da die Käufer nicht bereit wären, ihre Personendaten bekanntzugeben und die Herkunft des Bargeldes zu deklarieren, damit diese Daten dann an die UPB weitergegeben werden. Nach Ansicht eines bekannten Juweliers wird hier 'mit Kanonen auf Mücken geschossen, denn kein international tätiger Krimmineller würde durch andorranische Juweliere Geld waschen'. [3]

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1 Llei de cooperació penal internacional i lluita contra el blanqueig de diners o valors procedents de la delinqüència internacional

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2 Vgl. o.V.: Els comerços hauran de declarar totes les vendes de més de 15.000 euros en efectiu [CA], in: Diari d'Andorra - Dd'A, 2002, Nr. 3641, vom 4. April, S. 6

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3 Vgl. Sánchez, F. J.: Els joiers consideren que el reglament contra el blanqueig els pot perjudicar [CA], in: Diari d'Andorra - Dd'A, 2002, Nr. 3642, vom 5. April, S. 3

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