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Andorra Nachrichten 2004

16.01.04 Gesetz über Arbeitsverträge in Kraft getreten

Die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Andorra haben eine neue rechtliche Grundlage erhalten, an die sie sich anpassen müssen. Das Gesetz über den Arbeitsvertrag (Llei sobre el contracte laboral), das bereits am 12. Juni 2003 vom Consell General verabschiedet worden war, ist heute in Kraft getreten.

Das neue Gesetz schiebt der willkürlichen Kündigung einen Riegel vor. Nach Auffassung des Innenministers Josep Maria Cabanes verbessert die neue Norm die Rechtssicherheit zwischen den Parteien. Beispielsweise verbietet das Gesetz massive Entlassungen, wenn ein Arbeitgeber die Notwendigkeit der Entlassungen nicht durch ein extremes Defizit seines Unternehmens nachweisen kann.

Auch sollen mündliche Kündigungen von heute auf morgen nicht mehr zugelassen werden, denn Kündigungen müssen zukünftig schriftlich und mit einer Vorwarnung erfolgen. Grundlose Kündigungen sollten nun der Vergangenheit angehören.

Sämtliche dikriminierenden Klauseln in Arbeitsverträgen verlieren durch das neue Gesetz ihre Gültigkeit. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber einen Gewerkschaftsbeitritt seiner Angestellten im Arbeitsvertrag nicht mehr ausschliessen. [1]

Die Arbeitgeber sind ab jetzt verpflichtet, ein Arbeitsbuch "Llibre de treball" zu führen, in welchem Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeden Monat schriftlich festhalten müssen, wie der vergangene Monat verlaufen ist. Bei Streitfällen vor Gericht wird dann darauf zurückgegriffen.

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Vgl. P. M. V. [Pietet M. Vivas]: Cabanes assegura que "estem en una transició cap a l'acomiadament causal" [CA], in: Diari d'Andorra - Dd'A, Nr. 4.285, vom 16.01.04, S. 6

1 S. Artikel 3 "Llei 8/2003, del 12 de juny, sobre el contracte de treballl" vom Consell General vom 12.06.03 (BOPA 2003, Nr. 55, 1869)

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008