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Archiv: Andorra Nachrichten 2000

28.02.00 Besteuerung der spanischen Residenten

Der spanische Botschafter in Andorra, Juan María López-Aguilar, hat versprochen, sich ernsthaft um das Problem der spanischen Residenten zu kümmern, nachdem diese aufgrund der spanischen Steuerreform, welche im Januar 1999 in Kraft getreten ist, dazu verpflichtet wurden, für das Jahr des Wohnsitzwechsels sowie für die darauf folgenden vier Jahre Einkommensteuer an den spanischen Staat abzuführen.
Von dieser Besteuerung sind Personen betroffen, deren Einkommen über 3,5 Millionen Peseten [rund 21.000 EURO] p.a. liegt. Die andorranische Handelskammer CCIS weist darauf hin, dass diese Besteuerung ernsthafte Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften aus Spanien zur Folge hat. Spanien wendet diese Besteuerung bei der Wohnsitzverlegung von natürlichen Person in ein Steuerparadies an. Spanien klassifiziert einschließlich Andorra 48 Länder als Steuerparadiese.

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Vgl. Luengo, A., L'ambaixada durà a Madrid les queixes per l'aplicació als residents de l'IRPF, in: Diari d'Andorra - Dd'A, Nr. 2.888, vom 28.02.2000, S. 6

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008