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 . . . "If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy." - Phil Zimmermann

Das Recht auf Privatsphäre

Privatsphäre bildet das eigentliche historische Fundament der Menschenrechte schlechthin. Die Menschenrechte sind ein Ausfluss des Rechts auf Privatsphäre. Wer auf das unabtrennbare Recht auf Privatsphäre verzichtet, verzichtet in der Konsequenz letztlich auch auf alle anderen darauf aufbauenden Grundrechte.

Wer diese fundamentalen Grundrechte nicht in Anspruch nimmt, für deren Durchsetzung Generationen gekämpft haben, wird dieses und andere Rechte möglicherweise schneller verlieren als angenommen.

Wenn Nationalstaaten unter Hinweis auf Erfordernisse der nationalen Sicherheit und inneren Ordnung mit den Menschenrechten nachrangigen Gesetzen immer mehr vom Menschen unabtrennbare Grundrechte einschränken bis hin zur totalen Überwachung jeglicher Kommunikation bewegen sich diese Länder längst auf dem Level von menschenverachtenden Schurkenstaaten.

Durch Unrecht und Repression kann man weder Recht noch Sicherheit schaffen. Wer Freiheit für mehr Sicherheit aufgibt, wird letztlich beides verlieren.

Sollte es in Zukunft zu einer weiteren Verwässerung und Aushöhlung des Rechts auf Privatsphäre durch ein Verbot von Kryptographie oder gleichwertigen Regelungen kommen, gilt der von Phil Zimmermann, dem Entwickler der Software PGP, bekannt gewordene Satz "If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy". Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Denn Kryptographie ist letztlich nichts anderes als angewandte Mathematik. Wer sein Recht auf eine unbeobachtete und ungestörte vertrauliche Kommunikation, unter Zuhilfenahme von entsprechender Software zur Durchsetzung dieses Rechts in der Praxis ausübt, bewegt sich bei Berufung auf die fundamentalen Menschenrechte auf juristisch gesichertem Boden.

Leser, die sich informieren möchten, welche Staaten durch welche gesetzlichen Regelungen die Verwendung einschränken oder schlicht verbieten, findet auf der von Bert-Jaap Koops in englischer Sprache geführten Website Crypto Law Survey eine sehr gute Übersicht über die existierenden nationalen und supranationalen Gesetze und Verordnungen und vorgeschlagenen Regelungen zur Kryptographie nach Ländern geordnet.

Hier können sich potentielle Anwender vor einem Einsatz von Kryptographie versichern, dass in ihrem Land keine nationalen Gesetze einer Verwendung entgegen stehen.

[1] Koops, Bert-Jaap: Crypto Law Survey [EN], Version 23.1, Januar 2006, Gesetzliche Bestimmungen im Bezug auf Kryptografie.
Online in Internet:
URL: http://rechten.uvt.nl/koops/cryptolaw/ [Stand: 20.06.2006]

 

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PGP, Pretty Good Privacy sind registrierte Handelsmarken von Network Associates, Inc. und/oder verbundenen Unternehmen in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern. RSA ist ein eingetragenes Warenzeichen der RSA Security Inc. Irrtümer vorbehalten.

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Bearbeitung:
Stand: Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.07.2006

 

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Version: 10.0, letzte Bearbeitung: 4. April 2008