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Kein „Opt-Out“-Recht bei invasiven Smart-Metern
Stromlieferant baut Smart-Meter ohne Möglichkeit zur Ablehnung ein
03.12.2015
Die Einführung der „intelligenten“ Stromzähler, schreitet voran.
Durch die Technik soll eine zeitnahe Übermittlung und Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Stromverbrauchs erfolgen. Für die Energieversorgungsunternehmen entfällt die monatliche manuelle Erfassung der verbrauchten elektrischen Energie beim Verbraucher.
Die Geräte können aber noch viel mehr und ermöglichen die Übertragung der Verbrauchsprofile an den Stromlieferanten.
Diese Technik hat ein subtiles Eindringen in die private häusliche Umgebung der Verbraucher zur Folge. Die gerätegenaue Erfassung der verbrauchten Energie führt zur digitalen Überwachung und Ausforschung der Lebensgewohnheiten der Verbraucher. Über die Gefahren des Missbrauchs der detaillierten Verbrauchsdaten und über die Gefährlichkeit der "Spionagezähler" wird seit Jahren in den Ländern der EU heftig gestritten. Das Datenschutzrisiko bewegt und europäische Datenschutzbeauftragte schon seit längerem.
Das Risiko des Missbrauchs der Fernabschaltfunktion kann die Sicherheit der Versorgung gefährden. Die Technik ist zudem ein Einfallstor für Hacker, denn Angreifer können die Stromrechnungen Fremder schnell in die Höhe treiben.
Bedenken der Kunden bezüglich Sicherheit, Privatsphäre oder der Zunahme der Belastung durch Elektrosmog, wie diese in anderen Ländern in Zusammenhang mit der Technik auftreten, kommen in Andorra nicht zum Tragen, wenn die Monteure ohne Ankündigung morgens vor der Tür stehen. Verbraucher sind überrascht. Ein „Opt-Out“-Recht existiert in Andorra nicht.
Die Verbraucher sind abhängig vom jeweiligen Anbieter vor Ort und haben keine Möglichkeit den Stromanbieter zu wechseln.
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